Ab Montag, den 2. Mai 2022 entfällt die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucherinnen und Besucher ersatzlos. Das Testkonzept Schule ist nicht mehr anzuwenden.

 

Maskenpflicht

Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schüler-verkehrs gilt, dass alle Fahrgäste eine FFP2-Maske zu tragen haben; bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend (§ 2 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung).

 

Ansonsten entfällt ab Montag, den 4. April 2022, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schule Beschäftigten. Jede und jeder darf freiwillig weiterhin eine Maske tragen.