Ab
Montag, den 2. Mai 2022 entfällt die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das
sonstige Schulpersonal sowie Besucherinnen und Besucher ersatzlos. Das
Testkonzept Schule ist nicht mehr anzuwenden. Maskenpflicht Bei der Nutzung des Öffentlichen
Personennahverkehrs bzw. des Schüler-verkehrs gilt, dass alle Fahrgäste eine FFP2-Maske
zu tragen haben; bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend (§ 2
Abs. 2 der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung). Ansonsten entfällt ab Montag, den 4. April
2022, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der
Schule für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schule Beschäftigten. Jede
und jeder darf freiwillig weiterhin eine Maske tragen. |