Ordnungs- und pädagogische Maßnahmen

 

1.     Verwarnung des Schülers durch den aufsichtsführenden Lehrer

2.     bei mehrmaligen Verstößen schriftliche Verwarnung und Mitteilung an die Eltern

3.     bei wiederholtem Verstoß gemeinsames Prüfen mit dem Klassenlehrer (was liegt noch vor?); Gespräch mit den Eltern

     

ausgesprochene bzw. angeordnete Maßnahmen können sein:

·        bei Sachbeschädigung Arbeit bzw. Reparatur mit Hausmeister

·        bei Verlassen des Grundstücks mündlicher, schriftlicher Verweis, Eintrag Schülerakte ...

·        bei Verstoß gegen Rauchverbot z. B. Hof säubern ...

·         bei ständigen Unterrichtsstörungen und Angriffen gegenüber Mitschülern und Lehrern z. B. alleiniges Erarbeiten des Unterrichtsstoffes, Versetzen des Schülers in einen anderen Kurs (stundenweise, wochenweise), Ausschluss vom Unterricht, Hausverbot