Ordnungs-
und pädagogische Maßnahmen
1. Verwarnung
des Schülers durch den aufsichtsführenden Lehrer 2. bei
mehrmaligen Verstößen schriftliche Verwarnung und Mitteilung an die Eltern 3. bei
wiederholtem Verstoß gemeinsames Prüfen mit dem Klassenlehrer (was liegt noch
vor?); Gespräch mit den Eltern ausgesprochene bzw. angeordnete Maßnahmen können sein: ·
bei Sachbeschädigung Arbeit bzw.
Reparatur mit Hausmeister ·
bei Verlassen des Grundstücks
mündlicher, schriftlicher Verweis, Eintrag Schülerakte ... ·
bei Verstoß gegen Rauchverbot z.
B. Hof säubern ... ·
bei ständigen
Unterrichtsstörungen und Angriffen gegenüber Mitschülern und Lehrern z. B.
alleiniges Erarbeiten des Unterrichtsstoffes, Versetzen des Schülers in einen
anderen Kurs (stundenweise, wochenweise), Ausschluss vom Unterricht,
Hausverbot |