Konzeption zur Eindämmung von Schulunlust- und Verweigerung
sowie Verhaltensauffälligkeit in Form einer veränderten
Unterrichtsorganisation Kerngedanken: a. 1.
Herauslösen der oben genannten
Schüler aus dem Klassenverband für ein
halbes Jahr. 2.
Unterrichtung an fünf Tagen bis
zu fünf Stunden in ein-bis-zwei Kleinstgruppen. 3.
Neue Rhythmisierung des
Unterrichtstages. 4.
Einschränkung des Fächerkanons
auf Grundanforderungen. 5.
Einbeziehen von
Verhaltenstraining. 6.
Leistungsanforderungen- und
Bewertung am untersten Abschluss orientieren. 7.
Schüler bleiben Bestandteil
ihrer Klasse und nehmen an außerunterrichtlichen Aktivitäten teil
(Wandertage,...). 8.
Parallel laufende Arbeit mit den
Eltern(ein entsprechendes Konzept müsste noch erarbeitet werden). b. 1.
Die Klassen bleiben in ihrer
Zusammensetzung bestehen. 2.
Leistungsanforderungen- und
Bewertung orientieren sich am untersten Abschluss, bleiben aber nach oben
offen, so dass jeder lernwillige Schüler sich nach „oben“ entwickeln kann. 3.
Zusätzliche Stunden werden
genutzt, um in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch einen Zweitlehrer
einzusetzen, dieser muss zwingend ein Fachlehrer sein, um mit lernunwilligen
Schülern kleinschrittig zu arbeiten, bis sie Grundlagenwissen selbstständig
anwenden können. 4.
Zusätzliche Stunden werden
genutzt, um drei mal wöchentlich „Trainingsstunden“
in den Kernfächern durchzuführen. Dabei sollte in „Kleinstgruppen“ gearbeitet
werden. 5.
Um die Wochenstundenzahl nicht zu
überschreiten, sollten Stunden des Ganztages herangezogen werden. Unterstützungsmechanismen: 1.
Zuweisung zusätzlicher Stunden
(bis max. 25 Stunden Variante a. Variante b Stundenanzahl der Kernfächer mal
Anzahl der Klassen). 2.
Einbeziehen der Schulsozialarbeiterin. 3.
Zuweisung einer Lehrkraft mit
sonderpädagogischer Ausbildung (Verhaltensauffälligkeit). 4.
Einbeziehen der Polizei und
weiterer freier Träger (Suchtverhalten, Drogen, Alkohol). 5.
Mitarbeit eines Psychologen
(Kooperationspartner) 6.
Dauerhaftigkeit des Projektes
unabhängig von finanziellen Zwängen. Es besteht auch die Möglichkeit beide Varianten zu kombinieren.
Ausschlaggebend dafür ist die jeweilige Klassen- und Jahrgangssituation. Die
Entscheidung über die Anwendung der Varianten, oder deren Kombination trifft
die Klassenkonferenz und die Eltern. Umsetzung: 1.
Schulinterne und individuelle
Fortbildung zu den Schwerpunktthemen Verhaltensauffälligkeiten,
Lernverweigerung, ADS, LRS (teilweise bereits erfolgt). 2.
Schulinterne Fortbildung zur
Thematik „Interaktive Qualitätsentwicklung des Unterrichts. 3.
Kontaktaufnahme zu freien
Trägern, dem Arbeitsamt und der Polizei (letzteres ist bereits erfolgt). 4.
Einbeziehen von außerschulischen
Fachkräften – Finanzierung über Kooperationsvereinbarung – Geld statt Stellen
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